Allgemeine
Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die Beziehungen zu Kunden, die Unternehmer i.S.d. § 310 Abs. 1 BGB i.V.m. § 14 BGB sind, und zwar auch dann, wenn bei den Einzelgeschäften nicht mehr auf sie Bezug genommen wird und soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.

2. Die Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, auch wenn der Kunde in seinem Auftrag oder in einem Bestätigungsschreiben auf anderslautende oder ergänzende Geschäftsbedingungen verweist. Die Einbeziehung und Auslegung dieser Geschäftsbedingungen regeln sich ebenso wie Abschluss und Ausführung der Rechtsgeschäfte mit den Kunden selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

3. Diese Geschäftsbedingungen setzen alle früheren Geschäftsbedingungen außer Kraft.


§ 2 Vertragsschluss

1. Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung auf der Grundlage eines vorher von renderstudios® übermittelten Angebots zu Stande. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung von renderstudios maßgebend. renderstudios behält sich vor, Angebote (insbesondere bei Klein- und Eilaufträgen) durch sofortige Ausführung konkludent oder (fern-) mündlich anzunehmen.

2. Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von renderstudios®. Die Schriftform wird auch durch E-Mail gewahrt.

3. Insbesondere Frist- und Terminabsprachen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich festgehalten sind.


§ 3 Aufgaben des Kunden

1. Der Kunde hat renderstudios® mit allen ihm zu Verfügung stehenden Informationen zu versehen, die zur Durchführung der übernommenen Aufgabe erforderlich sind. Er versichert, dass er zur Verwertung aller von ihm übergebenen Unterlagen und Daten berechtigt ist. Er ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der für die Auftragsbearbeitung zu erteilenden Informationen verantwortlich und hat alle aus einer ggf. unvollständigen Informationserteilung eingetretenen Konsequenzen zu tragen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- oder Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Kunden.

2. Der Kunde stellt renderstudios® von allen Ansprüchen frei, die Dritte möglicherweise gegen renderstudios wegen eines Verhaltens geltend machen, für das nach diesem Vertrage der Kunde die Verantwortung trägt.

3. Der Kunde nennt renderstudios® jeweils vor Beginn des Auftrages bzw. des zu bearbeitenden Projektes das zur Verfügung stehende Budget, das bei der Planung und Durchführung nicht überschritten werden soll. Nennt er keine Obergrenze, hat er die dadurch verursachten Nachteile bei renderstudios im Wege des Schadensersatzes auszugleichen.

4. Auch wenn Waren oder Dienstleistungen direkt ausgeliefert/geleistet werden, werden die Mitarbeiter des Kunden vor Ort die Ware auf Mängel untersuchen und entdeckte Mängel gegenüber renderstudios® rügen. Der Kunde erfüllt diese Obliegenheit innerhalb von drei Tagen ab Tag der Ablieferung/Dienstleistung. Spätere Rügen sind gem. § 377 HGB unzulässig.


§ 4 Annulierungskosten

Tritt der Kunde nach Auftragserteilung von seinem erteilten Auftrag zurück, kann renderstudios® unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, pauschal 10 % v. H. des Angebotspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für den entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.


§ 5 Vergütung und Umsatzsteuer

1. Die Preise von renderstudios® gelten netto, zuzüglich der im Einzelfall anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Es gelten der Wechselkurs und die Rohstoffpreise vom Tag des Angebots. Verändern sich der Wechselkurs oder die kalkulierten Rohstoffpreise während der Durchführung des Vertrages um mehr als 1 %, kann renderstudios die eigene Vergütung anpassen. Ein Anpassungsanspruch des Kunden besteht nicht.

2. Die Vergütung von renderstudios® richtet sich nach Art und Umfang der Leistungen, wie sie in der Auftragsbestätigung beschrieben und berechnet sind. Reise- und Nebenkosten (z. B. Telekommunikationskosten etc.) werden gesondert abgerechnet und auf Nachfrage auch belegt.

3. Verursacht der Kunde durch nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages höhere Kosten (z. B. für Produktion, Versand, Logistik, Zollabwicklung etc.) als geplant, werden diese dem Kunden weiter berechnet. Das gilt auch dann, wenn die nachträglichen Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages zur Überschreitung einer Budget-Grenze führen. Unser Stundensatz liegt bei 120,00 € netto.


§ 6 Zahlungsbedingung

1. Nach Beauftragung kann renderstudios® aus der Auftragssumme einen angemessenen Vorschuss anfordern. Sofern nicht anders kommuniziert beträgt die Anzahlung 50 % des Gesamtbetrags. Ist der Kunde mit der Zahlung einer Abschlagsrechnung mehr als zehn Tage in Zahlungsverzug (siehe § 6.4.), kann renderstudios vom Vertrag zurück treten. Ein Rücktritt ist ferner zulässig, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt worden ist.

2. Für in sich abgeschlossene Teile des Auftrages ist renderstudios® berechtigt, für die erbrachten Leistungen Zwischenabrechnungen zu erstellen. Ist der Kunde mit der Zahlung einer Zwischenabrechnung mehr als zehn Tage in Zahlungsverzug (siehe § 6.4.), kann renderstudios vom Vertrag zurück treten.

3. Nach Auftragsausführung und Abnahme erstellt renderstudios® eine Schlussrechnung, in der sämtliche Leistungen, Auslagen und Kosten, sowie die bereits geleisteten Akontozahlungen ausgewiesen sind. Die Rechnung ist sofort ohne Abzug und ohne Vorlage von Nachweisen zahlungsfällig.

4. Bei Zahlungsverzug kann renderstudios® Zinsen in Höhe von 8 % v. H. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung tritt Verzug auch ohne Mahnung ein. Der Kunde kommt auch in Verzug, wenn die Rechnung einen 14-tägigen oder kürzeren Zahlungstermin ausweist und der Kunde den Zahlungstermin nicht einhält.

5. Der Kunde kann mit Forderungen gegen renderstudios® nur aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht wegen sonstiger Ansprüche nur geltend machen, wenn diese Forderungen oder Ansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von renderstudios anerkannt sind. Jede wirksame Aufrechnung setzt die Einwilligung von renderstudios voraus.

§ 7 Leistungsfristen, Termine

1. Alle Leistungsfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sämtliche Unterlagen, Informationen und Erklärungen, insbesondere Freigabeerklärungen des Kunden rechtzeitig, vollständig und vollständig lesbar bei renderstudios® eintreffen. Für Terminverzögerungen übernimmt renderstudios keine Haftung, wenn sie durch verspätet, unvollständig oder nicht vollständig lesbar eingereichte Kundenunterlagen, -informationen oder -erklärungen, durch Änderungswünsche des Kunden oder durch Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Auftragsumfanges verursacht wurden.

2. Auch Überschreitungen des Termins, für welche renderstudios® kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, Stromunterbrechungen etc. sowie alle Fälle höherer Gewalt) berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder renderstudios wegen des entstandenen Schadens verantwortlich zu machen.

3. Wird ein vereinbarter Termin oder Ausführungstermin überschritten, ohne dass ein Fall höherer Gewalt bzw. ein Fall fehlenden Verschuldens vorliegt, so ist der Kunde berechtigt, renderstudios® eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Ausführungspflicht bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht erfüllt, so hat der Kunde das Recht, vom Auftrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich spätestens eine Woche nach Ablauf der Nachfrist erklärt werden. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Fertigungsmustern, Konzeptionen etc. durch den Kunden ist die Leistungsfrist jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung der Leistung an den Kunden bis zum Eintreffen einer Stellungnahme des Kunden bei renderstudios.


§ 8 Eigentum und Gefahrenübergang bei Versendung

1. Bis zur vollständigen Bezahlung der Leistung bleiben die gelieferten Leistungen im Eigentum von renderstudios®. Nach der Zahlung des Honorars bzw. der Pauschalvergütung verbleiben sämtliche nicht ausdrücklich auf den Kunden übertragenen Schutzrechte an den Leistungen bei renderstudios.

2. Wird Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort, als dem Sitz von renderstudios® versendet, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über, sobald renderstudios die Ware einem Transportunternehmen übergeben hat.


§ 9 Keine Aufbewahrungspflicht

Nach Beendigung des Auftrags ist renderstudios® frei, sämtliche Vorlagen, Entwürfe, Arbeitsmaterialien und sonstige selbst erstellte oder vom Kunden überlassenen Unterlagen an den Kunden heraus bzw. zurück zu geben, aufzubewahren oder zu vernichten. Eine Verpflichtung zur Heraus-/Rückgabe oder zur Vernichtung besteht nicht.


§ 10 Urheberrecht und Nutzung

1. Sämtliche Leistungen von renderstudios® sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Gestaltungs- und Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

2. renderstudios® überträgt dem Kunden an den erbrachten Agenturleistungen, Ideen, Entwürfen und Gestaltungen das einfache Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang, jedoch nicht über die in § 15 UrhG aufgezählten bekannten Nutzungsarten hinaus. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Kunden bei Vertragsschluss für renderstudios® erkennbare Zweck. Ausgeschlossen von dieser Übertragungspflicht sind Rechte von renderstudios® an eigenen Planungsverfahren, Softwareprogrammen, Media-Einkaufsmethoden und ähnlichem, welche das unternehmensspezifische Know-how der Agentur darstellen.

3. Der Kunde darf Leistungen von renderstudios® nur für jene Zwecke in Anspruch nehmen, für welche die Leistungen bestellt und erworben wurden. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung von renderstudios. Über den Umfang der Nutzung steht renderstudios ein Auskunftsanspruch zu.

4. Ohne Zustimmung von renderstudios® dürfen deren Entwürfe, Werke etc. einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung — auch von Teilen des Werkes — ist unzulässig. Jede Verletzung des Urheberrechts oder der vereinbarten Nutzung wird mit einer Vertragsstrafe von mindestens € 5.000 belegt.

5. Die in Ziff. 2 genannte Rechtsübertragung bzw. Gewährleistung ist mit den sonstigen Vergütungen an renderstudios® gem. §5 dieser Geschäftsbedingungen abgegolten. Das Recht, die Leistungen in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Kunde jedoch erst mit vollständiger Zahlung der Vergütung gem. § 6 dieser Geschäftsbedingungen.

6. renderstudios® ist berechtigt, die von ihr geschaffenen Entwürfe, Werke etc. im Rahmen ihrer Eigenwerbung zu verwenden. Ebenso ist renderstudios berechtigt, von den für den Kunden gestalteten Kommunikationsmitteln, Entwürfen etc. auf eigene Kosten Mehrfertigungen in beliebiger Menge herzustellen und zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Darüber hinaus ist renderstudios® berechtigt, die Tätigkeit für einen Kunden im Rahmen eigener Werbemaßnahmen oder Aktionen zu erwähnen oder in der Presse zu veröffentlichen.


§ 11 Reklamation

Bei Reklamationen ist wie folgt zu unterscheiden:

a) Handelt es sich um Leistungen, die in einer einmaligen Aktion oder Maßnahme bestehen, so sind Reklamationen unverzüglich nach Erkennbarkeit der angeblichen Mängel bzw. Unregelmäßigkeit geltend zu machen; andernfalls verfällt ein Gewährleistungsanspruch.

b) Bei allen anderen Leistungen von renderstudios® sind Reklamationen nur zulässig, wenn sie schriftlich oder mittels elektronischer Datenübermittlung eingehen, und zwar innerhalb von drei Tagen nach Entgegennahme der Leistung durch den Kunden.


§ 12 Haftung

1. renderstudios® wird die von ihr entworfenen Vorlagen, Entwürfe etc. dem Kunden vorlegen, damit dieser die darin enthaltenen sachlichen Angaben überprüfen kann. Gibt der Kunde die Vorlagen frei, übernimmt er die alleinige Haftung für die Richtigkeit der sachlichen Angaben. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bzw. Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung seitens renderstudios.

2. renderstudios® haftet nicht für die patent-, muster-, urheber- und markenrechtlichen Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe etc.

3. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit einer Werbemaßnahme trägt der Kunde. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts, der speziellen Werberechtsgesetze, gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter oder gegen ordnungsrechtliche Regeln (z. B. Bauordnungs-, Emissions-, Umweltschutz- oder Versammlungsrecht etc.) verstoßen.

4. renderstudios® haftet dem Kunden gegenüber auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der vorstehende Haftungsausschluss für einfache Fahrlässigkeit gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, es sei denn, es handelt sich um die Haftung für Sachmängel. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung beschränkt auf typische vorhersehbare Schäden. Ziffer 4 Satz 1 gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch renderstudios oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von renderstudios beruht.

5. Schadensersatzansprüche aus vertraglicher Haftung verjähren in einem Jahr ab Leistungserbringung, ausgenommen bei Vorsatz. Dies gilt auch für deckungsgleiche, konkurrierende Ansprüche aus außervertraglicher Haftung. Eine Schadensersatzhaftung wegen einer von renderstudios® übernommenen Garantie bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.


§ 13 Geheimhaltungspflicht

1. Der Kunde ist verpflichtet, über sämtliche ihm bekannt werdende Einzelheiten, bei- spielsweise der Organisation, Produktion oder des Vertriebs von renderstudios® sowie der mit ihr verbundenen oder in Geschäftsbeziehung stehenden Firmen, gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer des Vertrages hinaus.

2. Der Kunde steht dafür ein, dass eine entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung mit seinen Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen wie auch den von ihm beauftragten Dritt- bzw. Fremdfirmen vereinbart wird.

3. Verletzt der Kunde oder eine der Personen aus Ziffer 2 die Schweigepflicht, so schuldet er renderstudios® eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % des Netto-Auftragsvolumens, mindestens jedoch € 5.000. Die Vertragsstrafe fällt nicht an, wenn er die Verletzung der Schweigepflicht nicht zu vertreten hat.


§ 14 Schlussbestimmungen

1. Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag abzutreten.

2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen im Rahmen eines Auftrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von renderstudios® genehmigt werden.

3. Gerichtsstand ist das für den Firmensitz von renderstudios® sachlich und örtlich zuständige Gericht.


§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Sinngehalt der unwirksamen Klausel am nächsten.

Stand: 04.2019

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